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   OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20   

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OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20 (https://dejure.org/2022,19478)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.07.2022 - 22 U 330/20 (https://dejure.org/2022,19478)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 22 U 330/20 (https://dejure.org/2022,19478)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 196/01

    Umfang des Verzugsschadensanspruchs gegen einen Notar

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    Auf einen Anspruch aus § 888 BGB habe der Kläger seine Klage ausdrücklich nicht gestützt und damit auch darauf verzichtet; dieser Anspruch sei außerdem verjährt, da sich die Verjährung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.06.2002, Az.: IX ZR 196/01) nach §§ 195 BGB a.F., 196 n.F. BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB richte.

    Seite 9 Bundesgerichtshofs ausweislich des - wenngleich vereinzelt gebliebenen - Urteils vom 13.06.2002 (Az.: IX ZR 196/01) die Verjährung eines Anspruchs aus § 888 BGB nach §§ 195 BGB a.F., 196 n.F. BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB richtet; jedoch hat er diese Ansicht nicht begründet; zudem kam es im dortigen Fall noch nicht einmal darauf an, welche Verjährungsvorschrift greift, da auch nach der angenommenen kürzeren Verjährungsfrist die Verjährung noch nicht eingetreten sein sollte.

    Da der Senat eine Unverjährbarkeit des Anspruchs aus § 888 BGB mit Blick auf § 902 BGB annimmt und damit von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweicht, nach dessen Urteil vom 13.06.2002 (Az.: IX ZR 196/01) sich die Verjährung eines Anspruchs aus § 888 BGB nach §§ 195 BGB a.F., 196 n.F. BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB richtet, erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 202/14

    Verzugsschadensersatzanspruch gegen den vormerkungswidrig Grundbucheingetragenen

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    Aus § 883 Abs. 2 BGB folgt, wie dies in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt ist (vgl. in juris: OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1992, Az.: 15 W 290/92; BGH, Urteil vom 04.12.2015, Az.: V ZR 202/14, der bei praktisch identischer Sachlage wie selbstverständlich allein von einem Anspruch nach § 888 BGB ausging), dass die Eintragung der Vormerkung keine Grundbuchsperre bewirkt (Herrler in Palandt, BGB, 79. Aufl., § 883 Rz. 21 f.; Artz in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 894 Rz. 12 - juris).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    So wird die Verwirkung eines nach § 902 BGB unverjährbaren Anspruchs auf Herausgabe eines Grundstücks aus § 985 BGB auch nur angenommen werden, wenn die Herausgabe für den Besitzer "schlechthin unerträglich" wäre (so: BGH, Urteil vom 16.03.2007, Az.: V ZR 190/06 - juris).
  • BGH, 21.11.2014 - V ZR 32/14

    Sachenrechtsbereinigung: Verjährung des Bereinigungsanspruchs des Nutzers;

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    Nicht erfasst ist deshalb etwa auch der schuldrechtliche Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung (§ 32 S. 1 SachenRBerG, § 61 Abs. 1 SachenRBerG), der gemäß § 196 BGB in zehn Jahren verjährt (BGH, Urteil vom 21.11.2014, Az.: V ZR 32/14 - juris).
  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06

    Wirkung an einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    Auch das Urteil des Bundesgerichtshof vom 20.07.2007 (Az.: V ZR 245/06, Rz. 10 [nicht 12] - juris) ist hier weder zur Frage der Verjährung des Anspruchs nach § 888 BGB (hierzu fehlen Ausführungen vollständig) noch im Übrigen einschlägig.
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    So befasst sich der Beschluss des OLG München vom 16.12.2015 (Az.: 34 Wx 283/15 - juris) allein mit der Verjährung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs, nicht aber mit der Frage einer möglichen Verjährung des dinglichen Rechtsverwirklichungsanspruchs nach § 888 Abs. 1 BGB.
  • OLG Hamm, 20.11.1992 - 15 W 290/92

    Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Eintragung eines gegenüber dem

    Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
    Aus § 883 Abs. 2 BGB folgt, wie dies in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt ist (vgl. in juris: OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1992, Az.: 15 W 290/92; BGH, Urteil vom 04.12.2015, Az.: V ZR 202/14, der bei praktisch identischer Sachlage wie selbstverständlich allein von einem Anspruch nach § 888 BGB ausging), dass die Eintragung der Vormerkung keine Grundbuchsperre bewirkt (Herrler in Palandt, BGB, 79. Aufl., § 883 Rz. 21 f.; Artz in Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 894 Rz. 12 - juris).
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